Bürgerentscheid zur Windenergie in Herrenberg

Eine Gruppe Herrenberger Mitbürger hat ausreichend viele Unterstützer für einen Bürgerentscheid zur Windenergie gefunden.

Sie stellen diese Frage

„Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“

  • Wir, alle Bürger Herrenbergs, sind somit aufgefordert, am 13. Juli zur Wahl zu gehen und unsere Stimme dazu abzugeben.
  • Wenn die Mehrheit der Wähler und gleichzeitig mindestens 20% der Stimmberechtigten mit „Ja“ stimmen, kann diese Entscheidung 3 Jahre lang nur durch einen erneuten Bürgerentscheid aufgehoben werden.
    • Rechtliche Hintergründe und Ablauf steht auf der Seite des Wahlamts

Schon die Fragestellung ist ein wenig quer
man muss mit „Nein“ stimmen,

um „Ja“ zur Windenergie zu sagen.


Das ist kein Zufall, denn mit dieser Frage wird bundesweit gegen Windkraft agitiert!
Es wird überhaupt nicht darüber abgestimmt, ob Windräder im Spitalwald oder anderswo auf Herrenberger Grund zulässig sind!

Was sind die Folgen von einem JA?

  •  Ja auf diese Frage bedeutet in Wirklichkeit
    • Die Stadt selbst darf keine Waldflächen für Windräder verpachten.
      • Die wenigen privaten Grundstückseigentümer im Vorranggebiet dürfen ihre Grundstücke im Vorranggebiet (egal ob Wald oder Feld) an Windkraftbetreiber verpachten oder verkaufen und damit reichlich Pacht einnehmen.
      • Bei der Platzierung dieser Windräder kann die Gemeinde nur im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß mitreden. Die Windräder stehen dann auf Flächen, die zufällig privaten Nutzern gehören.
      • Eine finanzielle Beteiligung aller Herrenberger Bürgerinnen und Bürger ist nicht möglich.
    • das schlimmste Ergebnis bei einem Ja beim Bürgerentscheid
      • Baden-Württemberg ist vom Bundesgesetzgeber verpflichtet worden, 1,8% der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie auszuweisen. Diese Anforderung wurde gleichmäßig an alle Regionen in Baden-Württemberg weitergegeben.
        • Wenn eine Region dieses 1.8%-Ziel nicht erreicht, dann tritt die sogenannte „Super-Privilegierung“ ein.
        • Die planerischen Vorgaben des Regionalplans und auch der Flächennutzungspläne werden außer Kraft gesetzt.
        • Windkraftanlagen sind dann überall möglich, wo sie nicht ausdrücklich verboten sind.
      • Es muss keine Rücksicht auf das Landschaftsbild oder eine mögliche „Umzingelung von Gemeinden“ genommen werden.
    • das wahrscheinlichste Szenario bei einem JA beim Bürgerentscheid
      • Die (wenigen) privaten Grundbesitzer werden so gute Pacht- oder Kaufangebote für ihren Grund bekommen, dass sie gar nicht widerstehen können.
      • Dann kommen Windräder im Spitalwald an den Plätzen, die zufällig nicht der Stadt gehören.
        • Die anderen Gemeinden werden ohne Bürgerentscheid an der Grenze des Herrenberger Spitalwaldes ihre Windräder trotzdem bauen.
        • Herrenberg kann nicht von diesen Windrädern profitieren!

Was sind die Folgen von einem NEIN?

  • Nein bedeutet dagegen:
    • Die Stadt kann Waldflächen für Windenergie verpachten und damit Pacht für die knappe Stadtkasse einnehmen.
    • Diese Pacht kann zum Beispiel Schulen oder Kindertagesstätten zu Gute kommen.
      Mit den jährlichen Pachteinnahmen können 1-2 Kindertagesstätten saniert werden!
    • In einem aufwändigen Interessenbekundungsverfahren hat die Stadt ermittelt, welcher Partner die besten Mitsprachemöglichkeiten über das gesetzliche Mindestmaß hinaus ermöglicht. Dabei wurde auch bedacht, dass Herrenberger Bürgerinnen und Bürger an den finanziellen Erträgen der Windenergieanlagen beteiligt werden können.

Der Sinn der Fragestellung des Bürgerentscheids erschließt sich uns nicht.  
Wir sollen nicht darüber abstimmen, ob Windräder in den Spitalwald kommen.

Wir dürfen nur abstimmen,
wer mit Windrädern im Spitalwald Geld verdienen darf.

Für uns gilt daher:

Natürlich muss über Windkraft sachlich und faktenorientiert diskutiert werden.
Natürlich müssen alle Untersuchungen zur Eignung des geplanten Vorranggebietes durchgeführt und bewertet werden.
Dafür gibt es genaue Regeln.

Den Teil des Spitalwalds, der der Stadt gehört, von vornherein auszuschließen und die mögliche Verpachtung nur privaten Grundbesitzern zu ermöglichen, ist nicht nur unklug, sondern äußerst unsozial.

Wie geht es bei einem NEIN beim Bürgerentscheid weiter?

Jetzt erst beginnt der richtige Prüfungsprozess durch das Landratsamt Böblingen.

Die Stadt Herrenberg hat die einzelnen Prüfungen auf ihrer Webseite aufgelistet

Die Zulassung von Windenergieanlagen erfolgt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Ein solches ist für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe immer erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass durch das geplante Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren hervorgerufen werden können sowie dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Ist dies gewährleistet, hat die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (§ 6 BImSchG).
https://www.fachagentur-wind-solar.de/wind/genehmigung

Kommentare und Meinungen

4 Antworten zu „Bürgerentscheid zur Windenergie in Herrenberg“

  1. Avatar von Dirk Kegreiß
    Dirk Kegreiß

    Lieber Herr Weingärtner,
    vielleicht haben private Grundbesitzer die Risiken von diesen Pachtverträgen bereits erkannt! Keine Garantie der Pachteinnahmen, keine landwirtschaftliche Nutzung während der Pachtzeit, durch kleine Parzellen Pachtteilung im Umkreis von 2,5 km, Rückbaukosten liegen zu 100% in der Verantwortung des Eigentümers und das alles im Windärmsten Bundesland der Republik.

    1. Avatar von Klaus Weingärtner

      Hallo Herr Kegreiß,
      vielen Dank für Ihre Argumente.

      Bei genauer Betrachtung bleibt kein wirtschaftliches Risiko übrig, sondern eine lohnende Waldnutzung für die Stadt Herrenberg. Das soll der Bürgerentscheid verhindern – vielleicht sogar zugunsten von privaten Eigentümern?

      Hier ist eine Analyse und Antwort auf jedes der vorgebrachten Argumente gegen Pachtverträge für Windkraftanlagen in Baden-Württemberg.

      ### **1. „Keine Garantie der Pachteinnahmen“**

      **Bewertung:** *Teilweise richtig*
      **Antwort:**
      Es stimmt, dass keine absolute Garantie für Pachteinnahmen besteht – das ist bei den meisten Verträgen so. Allerdings sind Windkraft-Pachtverträge in der Regel langfristig angelegt (oft 20–30 Jahre) und bieten planbare, vertraglich gesicherte Einnahmen. Viele Modelle koppeln die Pacht an den Stromertrag oder zahlen Mindestpachten. Landwirte oder Eigentümer erhalten dadurch regelmäßig Einnahmen – meist deutlich höher als durch reine Landwirtschaft. Die wirtschaftliche Unsicherheit ist also begrenzt und kalkulierbar.

      ### **2. „Keine landwirtschaftliche Nutzung während der Pachtzeit“**

      **Bewertung:** *Falsch*
      **Antwort:**
      Diese Aussage ist nicht korrekt. Der Betrieb einer Windkraftanlage beansprucht lediglich eine kleine Fläche (ca. 0,3–0,5 ha pro Anlage inkl. Wege). Der Großteil der Fläche bleibt weiterhin landwirtschaftlich nutzbar. Tatsächlich kann rund 98 % der Acker-, Wald- oder Grünlandfläche normal bewirtschaftet werden. Die Pacht schränkt die landwirtschaftliche Nutzung also kaum ein.

      ### **3. „Durch kleine Parzellen Pachtteilung im Umkreis von 2,5 km“**

      **Bewertung:** *Teilweise richtig*
      **Antwort:**
      In Regionen mit vielen kleinen Flurstücken kann es dazu kommen, dass sich Pachteinnahmen auf mehrere Eigentümer verteilen. Das ist allerdings kein Argument gegen Windkraft per se, sondern eine Frage gerechter Vertragsgestaltung. Viele Projektierer arbeiten mit sogenannten „Bürgerpachtmodellen“, bei denen Anwohner im Umkreis fair beteiligt werden. Die Parzellengröße beeinträchtigt also nicht die Rentabilität des Projekts – sie erfordert lediglich Koordination.

      ### **4. „Rückbaukosten liegen zu 100 % in der Verantwortung des Eigentümers“**

      **Bewertung:** *Falsch*
      **Antwort:**
      Moderne Pachtverträge enthalten standardmäßig Rückbauverpflichtungen für den Betreiber der Anlage, nicht für den Grundstückseigentümer. Darüber hinaus verlangen viele Genehmigungsbehörden (wie nach dem BImSchG) eine Sicherheitsleistung (z. B. eine Rückbau-Bürgschaft), die sicherstellt, dass der Rückbau nicht zulasten des Eigentümers geht. Die Behauptung, dass Rückbaukosten beim Eigentümer liegen, ist also nicht haltbar.

      ### **5. „Und das alles im windärmsten Bundesland der Republik“**

      **Bewertung:** *Teilweise richtig*
      **Antwort:**
      Baden-Württemberg hat im Vergleich zu Norddeutschland geringere Windgeschwindigkeiten – das ist korrekt. Allerdings wurden die Kriterien für wirtschaftlich rentable Standorte durch moderne Anlagentechnologie stark erweitert. Neue Windkraftanlagen mit hohen Nabenhöhen und großen Rotoren sind speziell für schwächere Windstandorte konzipiert. Zudem wird das Windpotenzial im Südwesten durch neue Landesflächenstrategie und bessere Standortanalysen zunehmend ausgeschöpft. Wirtschaftlichkeit ist also durchaus gegeben, wenn die Standortwahl gut geplant ist.

      ### **Fazit:**

      Die Argumente wirken auf den ersten Blick abschreckend, halten einer differenzierten Prüfung aber nicht stand. Die *Teileweise richtig* bewerteten Argumente enthalten einen wahren Kern – für die wirtschaftliche Risikobewertung sind aber auch diese eher falsch! Wer über eine private Verpachtung nachdenkt, kann einen fairen, rechtlich geprüften Vertrag aushandeln – dann kann Windkraft auch in Baden-Württemberg eine attraktive und nachhaltige Einnahmequelle sein. Und das soll auch der Stadt Herrenberg möglich sein. Deshalb „Nein“ beim Bügerentscheid stimmen!

      1. Avatar von Dirk Kegreiß
        Dirk Kegreiß

        Vielen Dank die KI hat mir fast identisch geantwortet, erstaunlich was alles möglich ist.

        1. Avatar von Admin Windkraft

          Nun, wer nur dutzendfach widerlegte Argumente aufwärmt, der bekommt auch nur eine (halb-) automatische Antwort.

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