Eine Gruppe Herrenberger Mitbürger hat ausreichend viele Unterstützer für einen Bürgerentscheid zur Windenergie gefunden.
Sie stellen diese Frage
„Soll die Verpachtung kommunaler Waldflächen, die sich im Eigentum der Stadt Herrenberg befinden, an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“
- Wir, alle Bürger Herrenbergs, sind somit aufgefordert, am 13. Juli zur Wahl zu gehen und unsere Stimme dazu abzugeben.
- Wenn die Mehrheit der Wähler und gleichzeitig mindestens 20% der Stimmberechtigten mit „Ja“ stimmen, kann diese Entscheidung 3 Jahre lang nur durch einen erneuten Bürgerentscheid aufgehoben werden.
- Rechtliche Hintergründe und Ablauf steht auf der Seite des Wahlamts

Schon die Fragestellung ist ein wenig quer
man muss mit „Nein“ stimmen,
um „Ja“ zur Windenergie zu sagen.
Das ist kein Zufall, denn mit dieser Frage wird bundesweit gegen Windkraft agitiert!
Es wird überhaupt nicht darüber abgestimmt, ob Windräder im Spitalwald oder anderswo auf Herrenberger Grund zulässig sind!
Was sind die Folgen von einem JA?
- Ja auf diese Frage bedeutet in Wirklichkeit
- Die Stadt selbst darf keine Waldflächen für Windräder verpachten.
- Die wenigen privaten Grundstückseigentümer im Vorranggebiet dürfen ihre Grundstücke im Vorranggebiet (egal ob Wald oder Feld) an Windkraftbetreiber verpachten oder verkaufen und damit reichlich Pacht einnehmen.
- Bei der Platzierung dieser Windräder kann die Gemeinde nur im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß mitreden. Die Windräder stehen dann auf Flächen, die zufällig privaten Nutzern gehören.
- Eine finanzielle Beteiligung aller Herrenberger Bürgerinnen und Bürger ist nicht möglich.
- das schlimmste Ergebnis bei einem Ja beim Bürgerentscheid
- Baden-Württemberg ist vom Bundesgesetzgeber verpflichtet worden, 1,8% der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie auszuweisen. Diese Anforderung wurde gleichmäßig an alle Regionen in Baden-Württemberg weitergegeben.
- Wenn eine Region dieses 1.8%-Ziel nicht erreicht, dann tritt die sogenannte „Super-Privilegierung“ ein.
- Die planerischen Vorgaben des Regionalplans und auch der Flächennutzungspläne werden außer Kraft gesetzt.
- Windkraftanlagen sind dann überall möglich, wo sie nicht ausdrücklich verboten sind.
- Es muss keine Rücksicht auf das Landschaftsbild oder eine mögliche „Umzingelung von Gemeinden“ genommen werden.
- Details dazu finden Sie hier: https://www.region-stuttgart.org/fileadmin/Verband_Region_Stuttgart/Planung/Wind/Fragenkatalog_neu.pdf
- Baden-Württemberg ist vom Bundesgesetzgeber verpflichtet worden, 1,8% der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie auszuweisen. Diese Anforderung wurde gleichmäßig an alle Regionen in Baden-Württemberg weitergegeben.
- das wahrscheinlichste Szenario bei einem JA beim Bürgerentscheid
- Die (wenigen) privaten Grundbesitzer werden so gute Pacht- oder Kaufangebote für ihren Grund bekommen, dass sie gar nicht widerstehen können.
- Dann kommen Windräder im Spitalwald an den Plätzen, die zufällig nicht der Stadt gehören.
- Die anderen Gemeinden werden ohne Bürgerentscheid an der Grenze des Herrenberger Spitalwaldes ihre Windräder trotzdem bauen.
- Herrenberg kann nicht von diesen Windrädern profitieren!
- Die Stadt selbst darf keine Waldflächen für Windräder verpachten.
Was sind die Folgen von einem NEIN?
- Nein bedeutet dagegen:
- Die Stadt kann Waldflächen für Windenergie verpachten und damit Pacht für die knappe Stadtkasse einnehmen.
- Diese Pacht kann zum Beispiel Schulen oder Kindertagesstätten zu Gute kommen.
Mit den jährlichen Pachteinnahmen können 1-2 Kindertagesstätten saniert werden! - In einem aufwändigen Interessenbekundungsverfahren hat die Stadt ermittelt, welcher Partner die besten Mitsprachemöglichkeiten über das gesetzliche Mindestmaß hinaus ermöglicht. Dabei wurde auch bedacht, dass Herrenberger Bürgerinnen und Bürger an den finanziellen Erträgen der Windenergieanlagen beteiligt werden können.
Der Sinn der Fragestellung des Bürgerentscheids erschließt sich uns nicht.
Wir sollen nicht darüber abstimmen, ob Windräder in den Spitalwald kommen.
Wir dürfen nur abstimmen,
wer mit Windrädern im Spitalwald Geld verdienen darf.
Für uns gilt daher:

Natürlich muss über Windkraft sachlich und faktenorientiert diskutiert werden.
Natürlich müssen alle Untersuchungen zur Eignung des geplanten Vorranggebietes durchgeführt und bewertet werden.
Dafür gibt es genaue Regeln.
Den Teil des Spitalwalds, der der Stadt gehört, von vornherein auszuschließen und die mögliche Verpachtung nur privaten Grundbesitzern zu ermöglichen, ist nicht nur unklug, sondern äußerst unsozial.
Wie geht es bei einem NEIN beim Bürgerentscheid weiter?
Jetzt erst beginnt der richtige Prüfungsprozess durch das Landratsamt Böblingen.
Die Stadt Herrenberg hat die einzelnen Prüfungen auf ihrer Webseite aufgelistet
Die Zulassung von Windenergieanlagen erfolgt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Ein solches ist für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe immer erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass durch das geplante Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren hervorgerufen werden können sowie dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Ist dies gewährleistet, hat die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung (§ 6 BImSchG).
https://www.fachagentur-wind-solar.de/wind/genehmigung
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