In der Diskussion um Windkraft wird oft so getan, als wären andere Energieformen geradezu geschenkt. Das wollen wir uns etwas genauer anschauen
Subventionen – direkt und indirekt
Subventionen für Öl, Gas und Kohle
- Direkte Subventionen umfassen staatliche Finanzhilfen, Steuervergünstigungen oder andere direkte finanzielle Vorteile für die Erzeugung oder den Verbrauch fossiler Energien. Beispiele sind Steuererleichterungen für bestimmte Brennstoffe oder direkte Zahlungen an Unternehmen.
- Indirekte Subventionen sind schwieriger zu quantifizieren und umfassen beispielsweise die Nicht-Berücksichtigung externer Kosten (wie Umwelt- und Gesundheitsschäden) in den Preisen fossiler Energien oder staatliche Unterstützung für Infrastruktur, die hauptsächlich fossilen Energieträgern zugutekommt. Auch die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems wird oft als indirekte Subvention betrachtet.
Die Höhe der Subventionen für fossile Stromerzeugung in Deutschland ist intransparent und wird auch nicht systematisch fortgeschrieben.
Seriöse Schätzungen zufolge braucht die Stromerzeugung in Deutschland je nach Berechnungsmethode mehrere Milliarden Euro jährlich an Subventionen. Während die direkte Zuschüsse für die Produktion fossiler Energieträger vergleichsweise gering sind (ca. 2,2 Mrd. Euro), machen indirekte Subventionen wie Steuervergünstigungen und Preisnachlässe den Löwenanteil aus und summieren sich auf mindestens 46 bis 70 Milliarden Euro jährlich.
Subventionen für Atomkraft
Ende November 2024 sagte Joe Kaeser, Aufsichtsratschef von Siemens Energy, bei Sandra Maischberger: „Es gibt kein einziges Atomkraftwerk auf dieser Welt, das sich ökonomisch rechnet.“ – ein Satz, den wir hier nicht noch weiter kommentieren wollen.
Dann gibt es noch die Söder-Challenge von Marc-Uwe-Kling und Volker Quaschning
Markus Söder hat die Kernenergie als eine zentrale Lösung für unsere Energieversorgung inthronisiert und andere Meinungen als ideologisch motiviert attackiert.
Die „Söder Challenge“ ist nun eine Wette:
Wenn es Markus Söder gelingt, einen Anbieter zu finden, der bereit ist, in Deutschland auf eigenes ökonomisches Risiko, also ohne staatliche Garantien und Subventionen ein Atomkraftwerk zu bauen.
Und wenn er eine deutsche Gemeinde benennt, die das Atomkraftwerk samt Endlager haben will.
Dann – und das ist jetzt Volker Quaschnings Wetteinsatz – werde er öffentlich in einem Video erklären, dass Markus Söder viel mehr Weitblick und Ahnung von der Energiewende hat als alle deutschen Energiewende-Professorinnen und ‑Professoren zusammen.
Importe von Energieträgern
Deutschland ist stark abhängig von Importen fossiler Brennstoffe für die Stromerzeugung. Die Importabhängigkeit liegt bei Mineralöl bei etwa 97% und bei Erdgas bei etwa 95%. Deutschland deckt seinen Bedarf an Steinkohle seit dem Ende des inländischen Steinkohlenbergbaus 2018 zu 100% durch Importe.
Für Importe fossiler Brennstoffe gibt Deutschland jährlich über 80 Milliarden Euro aus – Wind gibt es gratis!
Die Energiekosten für HErrenberg betrugen im Jahr 2019 etwa 88 Millionen Euro (siehe Klimafahrplan Seite 88 oben). Ein Teil ging an deutsche Unternehmen, ein Teil an den Finanzminister, und ein großer Teil an andere Nationen.
Ewigkeitskosten bei der Energieversorgung
Besser beschrieben sind die sogenannten Ewigkeitskosten – auch wenn die absolute Höhe der Folgekosten wegen der Ewigkeit noch nicht so ganz bekannt sind.
Die Betreiber von Energieanlagen müssen für den Abbau nach dem Nutzungszeitraum der Anlage eine Rücklage bilden.
Für die Abbaukosten konventioneller Anlagen haben die Betreiber Stiftungen mit hoher, aber begrenzter Kapitalausstattung eingerichtet.
Die beiden folgenden Stiftungen und ihre Aufgaben sind wahrscheinlich nicht allgemein bekannt:
Kohle
Die sogenannten Ewigkeitskosten beim Kohlebergbau wurden an die RAG Stiftung übertragen:
https://www.rag-stiftung.de/ewigkeitsaufgaben/
Durch viele elektrische Pumpen wird sichergestellt, dass ehemalige Kohlefördergebiete nicht unter Wasser stehen („Poldermaßnahmen“) und dass das Wasser in den aufgegebenen Kohleflözen sich nicht mit Grundwasser vermischt („Grubenwasserhaltung“)
Wenn das Geld der Stiftung aufgebraucht ist, übernimmt der Staat oder das Ruhrgebiet bekommt mehr als nasse Füsse.
Wenn jedes Jahr die gleichen Kosten anfallen wie 2023, reicht die Rückstellung noch 63 Jahre.
https://www.rag-stiftung.de/fileadmin/Konzernabschluss2023_RAG-Stiftung.pdf
Durch die Verbrennung aller fossilien Energieträger wird CO2 erzeugt.
Für diese Ewigkeitskosten gibt es viele aussagekräftige und allgemein bekannte Informationen.
Darüber hinaus haben wir die Umweltschäden (die Ewigkeitskosten) der Bereitstellung fossilier Energieträger und auch die Umweltschäden für die Beschaffung und Anreicherung des benötigten Urans für Kernenergie erfolgreich exportiert.
Atomkraft
Auch für die Ewigkeitskosten der Kernenergie wurde eine Stiftung eingerichtet
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/kernenergie-stilllegung-rueckbau-kernkraftwerke.html
Den Wortlaut des Vertrags zur Entsorgung radioaktiver Abfälle darf man sich gerne genauer anschauen
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/oeffentlich-rechtlicher-vertrag-zum-entsorgungsfonds.pdf
Zum anderen hat der Gesetzgeber das Entsorgungsübergangsgesetz beschlossen. Dieses bestimmt einerseits, dass die Finanzierungspflicht für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle mit Einzahlung eines Grundbetrages oder einer ersten Rate auf Grundlage einer nach § 7 Absatz 4 des Entsorgungsfondsgesetzes wirksamen Ratenzahlungsvereinbarung in den Fonds auf diesen übergeht.
Andererseits bestimmt es, dass und unter welchen Voraussetzungen die Betreiber ihre Zwischenlager an einen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Wahrnehmung der Zwischenlagerung beauftragten Dritten (im Folgenden: „Dritter“) übertragen sowie fachgerecht verpackte Abfälle in die Verantwortung des Dritten abgeben können. Die Betreiber bleiben weiterhin für Stilllegung und Rückbau ihrer Anlagen sowie für die fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle verantwortlich.
Mit der Einzahlung eines Risikoaufschlages oder der ersten Rate auf Grundlage einer nach § 7 Absatz 4 des Entsorgungsfondsgesetzes wirksamen Ratenzahlungsvereinbarung können sich die Betreiber dauerhaft von möglichen Nachschussverpflichtungen gegenüber dem Fonds im Falle einer Unterdeckung befreien. Der Risikoaufschlag soll etwaige Zins- und Kostenrisiken ausgleichen, die mit der Übernahme der Finanzierungssicherungspflichten für die Zwischen- und Endlagerung durch den Fonds auf diesen übergehen.
Die Betreiber von Kernkraftwerken konnten sich durch eine Abschlagszahlung vom Kostenrisiko der Endlagerung ihres radioaktiven Mülls befreien – das Risiko trägt jetzt der Staat (also wir!)
Windkraft
Windkraftanlagen muss der Betreiber am Ende des Nutzungszeitraum wieder komplett abbauen und für diese einmalige Maßnahme ausreichend Kapital zurücklegen.
Beim Rückbau legt die Aufsichtsbehörde fest, ob es sinnvoll ist, durch einen großen Eingriff den kompletten Sockel zu entfernen oder ob es besser ist, den Sockel oder Teile davon in der Erde zu belassen – der Sockel richtet keinen Folgeschaden an.
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