Prokon

Uns erreichen immer wieder Anfragen, was das denn für eine Firma sei, die der Gemeinderat für den Bau von Windenergieanlagen ausgesucht hat. Im Internet sei zu lesen, dass Prokon kurz vor der Insolvenz stehe oder gar Insolvenz angemeldet habe – oder noch schlimmeres.

Den Namen Prokon ist wirklich mit einer sehr spannenden Geschichte verbunden.
Wikipedia beschreibt diese Geschichte gut und detailliert: https://de.wikipedia.org/wiki/Prokon_(Unternehmen)

Der lange Wiki-Beitrag ist hier kurz zusammengefasst:
Von 1995 bis 2014 gab es eine Prokon GmbH, die mit Inhaberschuldverschreibungen / Genussscheinen Fremdkapital für den Bau von Windenergieanlagen und auch andere Geschäfte einwarb.

Wegen einiger grober Managementfehler musste diese GmbH Insolvenz anmelden.
Einschlägige Artikel dazu finden sich immer noch als „News“  im Internet – z. B. https://www.windbranche.de/news/nachrichten/artikel-25458-prokon-stellt-insolvenzantrag-beim-amtsgericht-itzehoe vom 22.01.2014.

Mehr als 10 000 Gläubiger verfügten nach dieser Insolvenz über eine Insolvenzmasse von über 100 Windenergieanlagen.
Ein Großteil dieser Gläubiger hat es geschafft, sich zu einigen und diese Insolvenzmasse in eine Genossenschaft, die Prokon eG zu überführen.
Diese neue Prokon eG ist nach einigen Anfangsschwierigkeiten eine wirtschaftlich erfolgreiche Genossenschaft geworden, die seit 2017 jedes Jahr eine Dividende ausschütten kann.

Das Genossenschaftsrecht schreibt unter anderem vor, dass der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Lagebericht) vom zuständigen Genossenschaftsverband geprüft und veröffentlicht werden muss.

Die Stadt Herrenberg hat in einem „Interessenbekundungsverfahren“ mehrere Windenergiebetreiber abgefragt nach Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Mitsprachemöglichkeit der Stadt und Beteiligungsmöglichkeit der Bürger.

Der Gemeinderat hat dann die Angebote der Interessenten bewertet. Als bestes Angebot wurde das der Prokon eG ausgewählt.

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